Behinderte werden kaum gleichwertig behandelt, doch bei vielen geht es weit darüber hinaus!
Inklusion, die seit über 10 Jahren beschlossen ist, kämpft sich ihren Weg langsam voran ... sehr langsam! Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention klare Forderungen hat, entwickelt es sich nur schleppend.
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht aller Menschen mit Behinderungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten, wie andere Menschen, in einer selbstgewählten Gemeinschaft zu leben. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang dieses Rechts und damit die volle Inklusion und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern. Dazu gehört zum einen, der Zugang zu einer Reihe gemeindenaher, behinderungsspezifischer Unterstützungsdienste, einschließlich persönlicher Assistenz (Artikel 19 b) UN-BRK) und zum anderen der Zugang zu allgemeinen Einrichtungen und Diensten in der Gemeinde (Artikel 19 c) UN-BRK), wie z.B. das Bürgeramt, Wahlbüros, Jugendhäuser oder Schulen. Beides ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohn- und Lebenssituation frei wählen können und nicht in besondere Wohnformen gezwungen werden(Artikel 19 a) UN-BRK).
Große Teile der Gesellschaft haben immer noch ein falsches Bild im Kopf von Menschen mit Autismus. Da spielt es keine Rolle, ob leicht betroffen, wie es gerne benannt wird, oder Schwerst-Mehrfach Behindert.
Das Denken in Bezug auf Behinderung ist noch immer sehr defizitorientiert. Hilfen werden ausschließlich installiert, wenn ein Defizit vorliegt. Wie also sollen Barrieren in den Köpfen abgebaut werden!?
Schauen wir etwas genauer auf Autismus:
Die Inklusion von Autisten*innen betrifft alle Lebenswelten von der Kita bis zur Rente! Von kognitiv eingeschränkten bis zu hochintelligenten Autisten – ganz gleich, ob mit oder ohne körperlicher Behinderung.
Statt Selbstbestimmung, gibt es viele Forderungen, Fremdbestimmung etc.
Nach all unseren eigenen Erfahrungen sind wir sicher:
„Veränderung ist nur möglich, wenn wir deutlich aussprechen, was schlecht läuft!“
Nur so wird deutlich, was verändert werden muss!
Wir alle mussten diesbezüglich leidvolle Erfahrungen machen. Man geht einfach kaum auf behinderungsbedingte Schwierigkeiten ein. Im schlimmsten Fall, werden Kinder Tag für Tag ausgelacht, gemobbt, diskriminiert – und das über Jahre.
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung ist die Abwertung von behinderten Menschen, überwiegend durch Nicht-Behinderte Menschen, aber nicht ausschließlich. Die von ihnen erstellte Norm, ist immer die Ausgangslage dafür.
Wir brauchen Koexistenz statt Schubladendenken!
Inklusion heißt Selbstbestimmung!
Es gilt, eine Struktur zu schaffen, in der es für jeden Menschen, Inklusion nicht bloß ein Wort ist, sondern eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird.
Kurz und knapp: Diskriminierung findet statt, bei der Fortbewegung, im Alter, Berufsleben, in der Freizeit, in Versicherungstarifen und ganz besonders in Behörden und Ämtern. Es sind eben nicht nur Rampen, Stufen etc. Sondern die Barrieren in den Köpfen der Menschen, die Rampen benötigen.
In den meisten Köpfen ist ein behinderter Mensch, ein sichtbar Behinderter Mensch.
Das ist Falsch!
Diese Abbildung stellt dar, wie sehr man für Menschen mit Autismus kämpfen muss. Es kann nicht angehen, dass ein rein körperbehinderter Mensch grundsätzlich als hilfsbedürftig betrachtet wird, ein Mensch mit Autismus, aber nicht. Betroffene und ihre Vertrauenspersonen fragen, ist wichtig. Meistens wird nur geglotzt, den Kopf geschüttelt, gemotzt und weitergegangen.
Manchmal haben Autisten sogar einen umfangreichen Schwerbehindertenausweis, als jemand mit sichtbarer Behinderung. Das wird gerne auch noch kritisiert und das sogar von anderen behinderten Menschen mit Sätzen wie: „warum hat der ein Merkzeichen G? Der kann doch laufen!“, „Warum braucht der einen Fahrdienst? Er kann doch alles alleine!“ Es wird überhaupt nicht verstanden, wo die Einschränkungen liegen und welche Nachteilsausgleiche hilfreich wären. Im Gegenteil, man verwehrt diese.
Aussagen wie:
Das geht nicht….machen wir aus Prinzip nicht…
Mal eben so nebenbei abzuwerten, ohne das geringste zu wissen, ist anmaßend.
Hier werden genauso Hilfsmittel, Unterstützung , Nachteilsausgleiche wie bei sehr vielen anderen Behinderungen benötigt.
Diskriminierung muss an so vielen Stellen (stumm) ertragen werden…
Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Artikel 3, Grundgesetz)
Damit darf der Staat, Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln, als alle anderen Mitbürger unserer Gesellschaft.
Inklusion bedeutet mehr, als autistische Schülerinnen und Schüler zu beschulen, denn neben der sozialen Teilhabe fehlt es an räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattungen, um den behinderungsspezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können.
Hier sind Schulträger und die Verwaltungen gefordert den Schulen, Räume, Personal und Sachmittel an die Hand zu geben, aber auch Ausnahmen zu gestalten, damit Inklusion nicht zur Illusion wird.
Wir sehen uns auf einem langen Weg.
Mehr als ein Prozent aller Schüler*innen in Deutschland, werden dem Autismus-Spektrum zugeordnet. Immer mehr von ihnen möchten die Regelschule besuchen. Gleichzeitig mangelt es an pädagogischen Fachkräften. Mehr noch, mangelt es an Wissen und Ressourcen, für eine adäquate autismus-spezifische Beschulung.
Die Beschulung autistischer Schüler und Schülerinnen ist schwierig, weil der schulrechtliche Rahmen manchmal dem entgegen steht, was pädagogisch wie auch medizinisch sinnvoll ist.
Hier brauchen wir Handlungsmöglichkeiten.
Dies beeinträchtigt nicht zuletzt das sozio-emotionale Wohlbefinden und den Bildungserfolg dieser Kinder.
Hier möchte das LAAMKA Team, mit all seinem jahrzehntelangen Wissen, unterstützen.
Schullaufbahnen weisen oft erhebliche Lücken und Brüche auf. Eine Schulumgebung mit zahllosen Reizen, unvorhersehbaren Aktionen und viel sozialer Interaktion ist für autistische Schüler eine Herausforderung. Häufig stoßen die Schüler an Ihre Grenzen. Dieses kann zu einer dauerhaften Überforderung, dem sogenannte „Overload" führen. Vielfach reagieren die jungen Menschen körperlich auf diese Situation und werden regelrecht krank. Nicht selten führen die negativen Erlebnisse, zu einem Aufenthalt in der Psychiatrie und enden in schulverweigerndem Verhalten.
Alle, völlig gleich wo sie im Autismus Spektrum stehen, haben diese Schwierigkeiten und es darf nicht sein, dass immer wieder so getan wird, als könnten die jeweiligen Personen das beeinflussen.
Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen:
1. Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen.
2. Teilhabe
Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
3. Gleichstellung
Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion somit ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert.
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