Laut Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode des Bundestages wird der folgende Zweck verfolgt:
„Wir wollen Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderung und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.“
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: gemeinsam-einfach-machen.de
Zur Bedarfsermittlung
Die Instrumente der Bedarfsermittlung (§118 SGB IX) in der Eingliederungshilfe müssen sich zukünftig am bio-psycho-sozialen Modell der ICF[1] orientieren. Das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung kann durch Rechtsverordnung auf Landesebene bestimmt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Lebensbereiche der ICF einbezogen und bei der Überprüfung dieser auch die Leistungen der sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfeträger verpflichtend einbezogen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Instrumente zur Erfassung des Bedarfes arbeits-, medizin- und pflegelastig entwickelt werden, was dem Erfordernis der sozialen und kulturellen Teilhabe nicht gerecht wird. Aber das heißt auch: Mit den Angehörigen sprechen und diese ernst nehmen. Denn niemand kennt sein Kind so gut wie die Eltern.
Dabei gibt es leider manchmal Probleme, immer dann wenn die Person selbst nicht kommunizieren kann. Ist es hier nicht besonders wichtig die Angehörigen zu hören?
Bis Heute November 2024 gibt es unzählige Stellen die keine Bedarfsermittlungsinstrumente mit entsprechenden Ermittlungsbögen durchführen.
Von Teilhabe spricht man dann, wenn Menschen mit einer Behinderung, in eine ganz normale Lebenssituation mit einbezogen werden.
Es geht hierbei also um Beteiligung, Mitbestimmung und ein Mitwirken des Menschen mit Behinderung in allen Lebenssituationen.
Alle! sollen am Leben teilhaben können soweit das Gesetz.
In der Realität ist es aber kompliziert und für jene Menschen die zuhause leben schwierig weil die Beantragung eben nicht klappt. Monate und Monate verstreichen ohne das etwas voran geht. Wenn dann endlich ein Kontakt gegeben ist, muss alles genau so laufen wie gewünscht. Nachfragen oder gar Hinweise auf das BTHG oder ähnlich sind selten erwünscht.
Gerade dort wo man viel Unterstützung benötigt wird man zermürbt.
Eine Familie ist eben keine Behinderten Einrichtung man hat keine Angestellten im Büro sondern muss alles selbst erledigen. und das es zu Hause anders läuft wird selten berücksichtigt. Dazu kommt übergriffiges Verhalten und ein eindringen in die Privatsphäre gepaart mit Druck weil man auf die Hilfe angewiesen ist.
Statt Eltern zu unterstützen, die das alles stemmen und aus Liebe zum Kind auf vieles Verzichten, wird Ihnen ständig unterstellt das Sie etwas wollen das nicht nötig ist. Bewilligt wird nach viel Aufwand und dann nur für einen kurzen Zeitraum was denn unbedingt sein muss. Ständige Überprüfungen und Forderungen die weder angemessen sind noch nötig. Selbst mit Belegen durch entsprechende Fachärzte wird nicht anerkannt das z.B ein Bedarf höher ist oder auch gleich bleibt.
Letztlich benötigen wirklich viele Menschen einen Rechtsanwalt um zu Ihrem Recht zu kommen.
Doch es gibt viel zu wenige und dann müssen diese auch noch bezahlt werden weil die Sätze so niedrig sind bei Prozesskostenhilfe. Das ist aber für Menschen mit Grundsicherung nicht machbar. Genau das wissen auch die Behörden und so bleibt den Menschen und Familie oft nur zu ertragen was gefordert wird.
Gerade im Autismus Bereich gibt es oft so schwierige Situationen das die Betroffenen unter umständen darunter leiden und sich das an anderer Stelle zeigt. Ein Teufelskreis den wir unbedingt beenden müssen
Entsprechend der UN-BRK steht die betroffene Person mit ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Durch das ermitteln der Bedarfe durch die Reha-Managerin sollen mögliche und notwendige soziale Teilhabeleistungen einschließlich psychosozialer Hilfen und deren konkrete Umsetzung erkannt werden. Die Ergebnisse dieser Analyse fließen in die gesamte Planung ein, bei der auf eine umfassende und trägerübergreifende Bedarfsermittlung und Beratung geachtet wird.
Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt zu mehr Zufriedenheit und wirkt sich damit positiv auch auf andere Rehabilitationsbereiche aus.
Nur die ganzheitliche Betrachtung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Sinne des bio-psycho-sozialen Ansatzes der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ermöglicht es, die individuelle Situation der Betroffenen richtig einzuschätzen und passgenaue Lösungen für die jeweiligen Teilhabebeeinträchtigungen zu finden.
Soweit das Gesetz.
Persönliche Assistenzleistungen
(§ 78 SGB IX)
Wohnraum
(§ 41 SGB VII, § 77 SGB IX)
Mobilität
(§ 40 SGB VII, § 83 SGB IX)
Freizeit/ Erholung
(§ 39 SGB VII, § 78 SGB IX)
Körperliche Aktivitäten + Sport für Menschen mit bleibenden oder drohenden Behinderungen
(§ 64 Abs. 1 Ziff. 3 SGB IX)
Politisches bzw. öffentliches Leben
(§ 78 SGB IX)
Kulturelles Leben
(§ 78 SGB IX)
Kommunikation/Verständigung
(§ 26 Abs. 2 SGB VII, § 82 SGB IX)
Spez. ehrenamtliche Tätigkeit
(§ 78 SGB IX)
Familie/Partnerschaft/Sexualität
(§ 39 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VII)
Bildung/lebenslanges Lernen
(§ 35 SGB VII I. V. m. § 75 SGB IX
Wir haben verschiedene Teilhabe Bereiche :
Der Leistungskatalog ist nicht abschließend, das heißt dies sind nur einige der möglichen Leistungen:
Der offene Leistungskatalog hat eine einzige Aufgabe:
Er ermöglicht, dass auch künftig personenzentriert individuelle Bedarfe gedeckt werden können also individuelle Bedarfe berücksichtigt werden müssen.
Soziale Teilhabe heißt teilhaben am Leben in der Gemeinschaft. Das umfasst u. a. das politische Leben, kulturelle Aktivitäten sowie bezahlte und unbezahlte Arbeit. Es ist kein einmal erreichter, fester Zustand.
Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Artikel 3, Grundgesetz)
Damit darf der Staat, Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln, als alle anderen Mitbürger unserer Gesellschaft.
Was heißt Inklusion überhaupt?
• Impairment (Schädigung): Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers.
• Disability (Beeinträchtigung): Funktionsbeeinträchtigungen oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen.
• Handicap (Behinderung): Nachteile für eine Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung
Der Begriff der „Behinderung“ vereint somit als Oberbegriff verschiedene Arten von Beeinträchtigungen, Aktivitäts- sowie Teilnahmebeschränkungen laut WHO 2016b.
• Gesundheitsförderung inkl. Prävention
Die WHO 2001 verabschiedete die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) (WHO, 2005a)
Darin wird Behinderung verstanden als Oberbegriff für sich wechselseitig beeinflussende Schädigungen und Beeinträchtigungen auf den Ebenen:
• Körperfunktionen (z. B. Wahrnehmung, Sprache) und Körperstruktur (z. B. anatomische Körperteile wie Organe und Gliedmaßen),
• der Ebene der Aktivität (z. B. Durchführung einer Aufgabe oder Handlung wie Lernen oder Kommunizieren)
• der Ebene der Partizipation/Teilhabe (z. B. das Einbezogensein in verschiedene Lebensbereiche wie soziale Beziehungen, Mobilität, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Rechte).
Die drei Ebenen befinden sich in Abhängigkeit zu förderlich oder hinderlich biografisch wirkende Kontextfaktoren, die den gesamten Lebenshintergrund eines Menschen bilden: seine Umweltfaktoren (wie soziale Beziehungen und Unterstützung) und seine personenbezogenen Faktoren (wie Alter, Geschlecht, Bewältigungsstrategien und Lebensstil)
Behinderung wird als Resultat negativer Wechselwirkung der Interaktion zwischen individueller gesundheitlicher Situation und Faktoren der Gesellschaft, der Umwelt bzw. der persönlichen Situation von Menschen verstanden.
Inklusion bedeutet mehr, als autistische Schülerinnen und Schüler zu beschulen, denn neben der sozialen Teilhabe fehlt es an räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattungen, um den behinderungsspezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können.
Hier sind Schulträger und die Verwaltungen gefordert den Schulen, Räume, Personal und Sachmittel an die Hand zu geben, aber auch Ausnahmen zu gestalten, damit Inklusion nicht zur Illusion wird.
Wir sehen uns auf einem langen Weg
Mehr als zwei Prozent aller Schüler*innen in Deutschland, werden dem Autismus-Spektrum zugeordnet. Immer mehr von ihnen möchten die Regelschule besuchen. Gleichzeitig mangelt es an pädagogischen Fachkräften. Mehr noch, mangelt es an Wissen und Ressourcen, für eine adäquate autismus-spezifische Beschulung.
Die Beschulung autistischer Schüler und Schülerinnen ist schwierig, weil der schulrechtliche Rahmen manchmal dem entgegen steht, was pädagogisch wie auch medizinisch sinnvoll ist.
Hier brauchen wir Handlungsmöglichkeiten.
Dies beeinträchtigt nicht zuletzt das sozio-emotionale Wohlbefinden und den Bildungserfolg dieser Kinder.
Hier möchte das LAAMKA Team, mit all seinem jahrzehntelangen Wissen, unterstützen.
Schullaufbahnen weisen oft erhebliche Lücken und Brüche auf. Eine Schulumgebung mit zahllosen Reizen, unvorhersehbaren Aktionen und viel sozialer Interaktion ist für autistische Schüler eine Herausforderung. Häufig stoßen die Schüler an Ihre Grenzen. Dieses kann zu einer dauerhaften Überforderung, dem sogenannten „Overload" führen. Vielfach reagieren die jungen Menschen körperlich auf diese Situation und werden regelrecht krank. Nicht selten führen die negativen Erlebnisse, zu einem Aufenthalt in der Psychiatrie und enden in schulverweigerndem Verhalten.
Alle, völlig gleich wo sie im Autismus Spektrum stehen, haben diese Schwierigkeiten und es darf nicht sein, dass immer wieder so getan wird, als könnten die jeweiligen Personen das beeinflussen.
Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen:
1. Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen.
2. Teilhabe
Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
3. Gleichstellung
Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion somit ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert.
Inklusion und ein selbstbestimmtes Leben sind für uns eine Grundeinstellung in dem, was wir tun. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung in ihren Möglichkeiten zu stärken, Selbstbestimmung und Freiheit im Leben zu ermöglichen sowie zu erhalten und die Familienangehörigen zu entlasten.
Der Alltag mit einem behinderten Angehörigen ist völlig anders.
Das ist für Außenstehende nicht relevant, sie orientieren sich an sich selbst. Je nach Ausprägung schränkt es das Leben völlig ein. Wir haben Familien wo sie nie raus kommen.
Immer alles unter einen Hut zu bekommen ist schwer und man muss es vielen Menschen recht machen. Jeder einzelne Betroffene, Angehörige, die Krankenkassen, Pflegekassen, die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe, Schulen, Kitas, Pädagogen, Mediziner und Therapeuten - alle gemeinsam wollen wir Inklusion voranbringen.
Wir kennen beide Seiten und vereinen Betroffenheit mit der Fachwelt. Dadurch eröffnen sich ganz neue Perspektiven für unsere Gesellschaft.
Wir fordern ein Umdenken in der Gesellschaft, dass Menschen mit Behinderung endlich gleichgestellt werden.
Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich. Das reicht aber nicht, wenn es in der Realität anders aussieht.
Auch nach über 10 Jahren der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung nicht ausreichend verbessert. Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz die vollständige Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen vorsehen, findet Partizipation nur in Ansätzen statt.
Menschen mit hohem Hilfebedarf, so wie wir sie begleiten, erfahren so gut wie keine Teilhabe und Rechte haben sie kaum.
Gleichberechtigt bedeutet, Menschen haben die gleichen Rechte – es bedeutet nicht, dass behinderte Menschen alles genauso schaffen müssen, um als gleichberechtigte Menschen angenommen zu werden.
Menschen mit Behinderung werden separiert, ausgeschlossen, diskriminiert, weggesperrt.
Sie erfahren keine angepasste Bildung, sondern müssen sich anpassen.
Ein Beispiel ist der Bildungsbereich, hier ist es unabdingbar, neue Wege zu gehen, um Möglichkeiten zu gestalten.
Noch immer werden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, die es wagen, etwas zu fordern: ignoriert, verurteilt, bevormundet, Mundtot gemacht.
Es muss ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden und das passiert nicht, wenn man Menschen dort ausschließt, wo Gesellschaft gelebt wird – im Alltag, in den Medien, auf der Arbeit, beim Einkaufen.
Selbstbestimmung und Schutz: Fehlanzeige.
Menschen mit Lernschwierigkeiten haben ein dreifach erhöhtes Risiko, sexualisierte Gewalt und Übergriffe zu erfahren. Teilen sie sich mit, glaubt man ihnen nicht.
Wie denn auch? Sie werden ohne Gewalt schon nicht gesehen. Wie dann erst, wenn sie versteckt werden oder sich schuldig fühlen, sich nicht mitteilen können!?
Täter*innen nutzen diese Situation aus. Sie werden gedeckt, vielleicht versetzt. Mehr passiert nicht.
Wir schaffen es immer noch nicht gut miteinander umzugehen, Vielfalt zu leben und voneinander zu lernen - warum denn nur?
Wir hoffen, dass jetzt, wo endlich das BTHG umgesetzt werden muss, die Teilhabe in allen Lebensbereichen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt eine Rolle spielen wird!
Menschen mit einer Behinderung, die Unterstützung erfahren, die ihnen gebührt.
Bisher gab es kaum Teilhabe (Freizeit) und schon gar nicht unkontrolliert. Warum muss ein Mensch mit Behinderung nachweisen, was er in seiner Freizeit macht?
Menschen mit Behinderung müssen dies offenlegen! Das Argument dazu heißt: „Die Allgemeinheit bezahlt die Assistenz, also hat sie das Recht zu erfahren, was gemacht wird!“
Unzählige nutzen diese Stunden z.B. um einkaufen zu gehen. Das verstehen wir nicht unter Teilhabe.
Das ist sicher so nicht gedacht vom Gesetzgeber.
So viele können nicht teilhaben, obwohl es so einfach wäre.
Eine Gesellschaft ist so vielfältig und bunt, wie sie es zulässt und sich darauf einlässt.
Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V.
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